Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Honorar
Diese AGB werden mit der Übersendung bzw. Übergabe unseres Angebotes Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Maklerbüro BCImmobilien, Zimmermann-Immobilienpartner und dem Adressaten, dem das Angebot gemacht wird. Kommt es aufgrund dieser Tätigkeit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Pacht, Miete, notarieller Kaufvertrag, Zwangsversteigerung) berechnen wir dem Adressaten das ortsübliche Honorar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch wenn der Vertragsabschluss erst nach der Auftragsbeendigung erfolgt. Das Honorar wird mit dem Abschluss des Vertrages fällig.
§ 2. Schadensersatz
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber oder den Adressaten bestimmt. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte und kommt dadurch ein Vertragsabschluss zustande, so schuldet der Auftraggeber unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche – das volle Honorar.
§ 3. Haftungsausschluss
Die von dem Maklerbüro BCImmobilien, Zimmermann-Immobilienpartner gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/Eigentümers oder des Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann das Maklerbüro BCImmobilien, Zimmermann-Immobilienpartner daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte nicht anderweitig verkauft/vermietet werden.
§ 4. Vertretungsbefugnis
Die Mitarbeiter des Maklerbüros BCImmobilien, Zimmermann-Immobilienpartner können nur in beschränktem Umfang vertreten. Darüber hinaus gehende Erklärungen geben Sie in eigenem Namen ab.
§ 5. Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn die Bedingungen des Kauf- oder Mietvertrages von den in unserem Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erreicht wird.
§ 6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Makler unverzüglich von einem Kontakt mit einem vom Maklerbüro vermittelten Interessenten anzuzeigen oder von einem Vertragsabschluss zu unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine Vertragsabschrift an den Makler zu übersenden.
§ 7. Stellung des Maklers
Das Maklerbüro BCImmobilien, Zimmermann-Immobilienpartner kann als unabhängiger Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig oder in anderer Art und Weise tätig werden.
§ 8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Biberach an der Riss vereinbart.
